AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der
Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.

463981a Am Bach 7/1 4170 Haslach
0680/2023935,
info@hochzeiterei.at

1.    Geltung, Vereinbarungssabschluss

1.1   Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2   Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vereinbarungssschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.schriftlich bestätigt werden.
1.3   Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Junge Hochzeiterei  Tanja Gabriel e.U. bedarf es nicht.
1.4   Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6   Die Angebote der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. sind freibleibend und unverbindlich.

2.    Social Media Kanäle

       Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vereinbarungsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3.    Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde  die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. dieser Einladung noch vor Abschluss der Hauptvereinbarung nach, so gilt nachstehende Regelung:
3.1   Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. treten der potentielle Kunde und die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. in ein Vereinbarungsverhältnis („Pitching-Vereinbarung“). Auch dieser
Vereinbarung liegen die AGB zu Grunde. 

3.2   Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
3.3   Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
3.4   Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
3.5   Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvereinbarung wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
3.6   Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
3.7   Im gegenteiligen Fall gehen die Vereinbarungsparteien davon aus, dass die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. dabei verdienstlich wurde.   
3.8   Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4.    Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1   Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Online – Netzwerkpartner
Vereinbarung oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U..

4.2   Alle Leistungen der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.
4.3   Der Kunde wird der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.4   Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Junge Hochzeiterein Tanja Gabriel e.U. haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.   wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.    Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1   Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vereinbarungsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
5.2   Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.   wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
5.3   In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vereinbarungslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung der
Online – Netzwerkpartner Vereinbarung aus wichtigem Grund.

6.    Termine

6.1   Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.  schriftlich zu bestätigen.
6.2   Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. berechtigt, von der
Vereinbarung zurückzutreten.

6.3   Befindet sich die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.in Verzug, so kann der Kunde von der Vereinbarung nur zurücktreten, nachdem er der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.    Vorzeitige Auflösung

7.1   Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist berechtigt, die Vereinbarung aus
wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a)    die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b)    der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c)     berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. eine taugliche Sicherheit leistet;
7.2   Der Kunde ist berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vereinbarungsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus dieser Vereinbarung verstößt.

8.    Honorar

8.1   Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 250 Netto, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
8.2   Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.  für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
8.3   Alle Leistungen der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
8.4   Kostenvoranschläge der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Jungen Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
8.5   Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. begründet ist, hat der Kunde der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9.    Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1   Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U..
9.2   Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9.3   Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
9.4   Weiters ist die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
9.5   Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
9.6   Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10.   Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und können von der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vereinbarungsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. erforderlich. Dafür steht der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. bzw. von Werbemitteln, für die die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf der ver unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. notwendig.
10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. im 1. Jahr nach Vereinbarungsende ein Anspruch auf die volle in der abgelaufenen Vereinbarung vereinbarte Firmenvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf der Vereinbarung nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der in der Online – Netzwerkpartner
Vereinbarung vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vereinbarungsende ist keine Firmenvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11.   Kennzeichnung

11.1 Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2 Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12.   Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U., verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. zu. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13.   Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vereinbarungsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
13.2 Jegliche Haftung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. für Ansprüche, die auf Grund der von der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Junge Hochzeiterei Tanja Gabriel e.U.. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.